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eine reise über 1000 meilen
beginnt mit dem ersten schritt
chinesisches Sprichwort
Mit einer ganzheitlichen Betrachtungsweise unterstützt Sie das Integra-Institut, für sich selbst den richtigen Weg zu finden.

Gemeinsam betrachten wir:

  • Karriereentwicklung - die eigenen, ganz spezifischen Potenziale erkennen und den persönlichen, beruflichen Weg erschließen
  • Balance zwischen Muss und Muße - Möglichkeiten zur Stressbewältigung
  • Methodik für die ganzheitliche Entscheidungsfindung
  • Erfolg durch eigenen Stil, Auftreten und Ausstrahlung
  • Umgang mit schwierigen Mitmenschen
  • Motivation - der Umgang mit Frustrationen
  • Entwicklung einer besseren Lebensqualität
  • Selbstvermarktung
  • Erarbeitung von erfolgsorientierten Bewerbungsunterlagen
  • individuelles Bewerbungscoaching
  • Vorbereitung und Nachbereitung von Präsentationen im beruflichen Alltag
  • Selbstmanagement/ Zeitmanagement

 

 

Für Existenzgründer und Unternehmer gibt es eine Vielzahl von Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten. Die aktuellen und zutreffenden Förderungen aus der Vielzahl der existierenden Europa-, Bundes-, und Landes-Mittel zu ermitteln, ist für viele kleine mittelständische Unternehmen und Existenzgründer schwierig. Bei der Beantragung der Förderungen sind wesentliche Aspekte zu beachten.


Das Integra Institut unterstützt Existenzgünder und Unternehmen bei der gezielten Auswahl der Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten.

Zusätzlich bietet das Institut umfangreiche Unterstützung bei der Antragstellung.

Der Gründungszuschuss ist eine staatliche Förderung einer Existenzgründung, die nach den§§ 93f, Drittes Buch Sozialgesetzbuch von der Bundesagentur für Arbeit an Empfänger von Arbeitslosengeld gezahlt werden kann, die sich hauptberuflich selbständig machen und damit ihre Arbeitslosigkeit beenden. Er ist seit dem 28.12.2011 bei Neuanträgen keine Pflichtleistung mehr sondern nur noch eine Ermessensleistung, d.h. es besteht kein Rechtsanspruch mehr.

Ein direkter Übergang aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis in die Selbständigkeit wird nicht gefördert. Es muss mindestens eine Arbeitslosigkeit von einem Tag bestehen.

Es muss zum Zeitpunkt der Aufnahme der Selbständigkeit noch ein Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen vorhanden sein.

Die Existenzgründung soll aus der Arbeitslosigkeit führen und langfristig eine ausreichende Erwerbsgrundlage schaffen.

Das Existenzgründungskonzept muss daher tragfähig sein. Der Existenzgründer muss die fachlichen und materiellen Voraussetzungen für die erfolgreiche Ausübung der selbständigen Tätigkeit durch eine Stellungnahme einer fachkundigen Stellungnahme nachweisen.

Die Dauer der Förderung durch den Gründungszuschuss beträgt maximal 15 Monate.
Die Förderung umfasst 2 Phasen:

In der ersten Phase, die 6 Monate dauert, erhält der Existenzgründer zur Sicherung des Lebensunterhaltes einen Zuschuss in der Höhe seines individuellen zuletzt gewährten Arbeitslosengeldes.

Zusätzlich wird ein Betrag in Höhe von monatlich 300 € für die soziale Absicherung geleistet.

In der 2. Phase, die 9 Monate dauert, wird nur noch ein Betrag von 300 € gezahlt.

Unterstützung durch das Integra Institut bei:

  • der Erarbeitung des Gründungskonzeptes/ Businessplanes
  • bei der Bearbeitung des Arbeitspaketes
  • bei der Antragsstellung einschließlich der Unbedenklichkeitserklärung

Aus der Vielfalt der Förderungen hier eine Auswahl, die ein großer Teil der Unternehmen beantragen kann. Die wesentlichen Aspekte zu den einzelnen Förderungen sind in Bundes- bzw. Landesrichtlinien dargelegt.


Eine Auswahl spezieller Zuschüsse:

  • Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"- Investitionsförderung -
    Richtlinie des Landes Sachsen-Anhalt
  • Förderung unternehmerischen Know-hows
    Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
    • Im Förderzeitraum 2023-2026 kann jeder Antragsteller 5 Beratungen im Förderzeitraum (maximal 2 pro Jahr) in Höhe von 3.500 Euro Gesamtberatungskosten beantragen
  • Messebeteiligungen - Teilnahme an Messen und Ausstellungen
    Richtlinie des Landes Sachsen-Anhalt über www.ib-sachsen-anhalt.de
  • Weiterbildung Betrieb, Seit Juli 2023 Antragstellung wieder möglich.
    Richtlinie des Landes Sachsen-Anhalt über www.ib-sachsen-anhalt.de
  • Sachsen-Anhalt Weiterbildung Direkt, ist integriert in die Richtlinie Weiterbildung Betrieb
    Richtlinie des Landes Sachsen-Anhalt über www.ib-sachsen-anhalt.de, ist über die IB zu beantragen
  • Mittelstandsförderprogramm der Stadt Dessau-Roßlau Anträge über das Amt für Wirtschaftsförderung, Ansprechpartnerin Frau Karin Hochberger (Tel. 0340/204-2280)

Hinweis: EinTeil der Förderrichtlinien wird für den neuen Förderzeitraum wieder erarbeitet.

 Das Integra Institut hilft Ihnen bei der Auswahl spezieller Förderprogramme für Ihr Unternehmen und unterstützt bei der Antragstellung.



Vereinbaren Sie gleich einen Termin mit uns.

Existenzgründer und Unternehmer haben die Möglichkeit, zinsgünstige Darlehen in Anspruch zu nehmen.


Darlehen der KfW Mittelstandsbank
  • KfW Gründerkredit zur Gründung aber auch für Festigungsmaßnahmen/ Für Gründungsvorhaben und innerhalb von 3 Jahren nach der Gründung/ Finanzierungsbedarf für Investitionen und Betriebsmittel dürfen 100.000 Euro nicht übersteigen.
    Antrag ist bei der Hausbank zu stellen
  • KfW- Unternehmerkredit für Investitionen und Betriebsmittel
    Antrag ist bei der Hausbank zu stellen

Weitere Details unter www.kfw.de


Darlehen der Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Details unter: www.ib-sachsen-anhalt.de


Diese Übersicht stellt nur eine Auswahl dar.

Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin mit uns.

25-Jahre Integra Institut Dessau

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Integra - Institut für Organisationsberatung e. V.
Johannisstraße 5
06844 Dessau-Roßlau
Telefon: 0340 55619602
E-Mail: info@integra-institut.de

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