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eine reise über 1000 meilen
beginnt mit dem ersten schritt
chinesisches Sprichwort

Der Gründungszuschuss ist eine staatliche Förderung einer Existenzgründung, die nach den§§ 93f, Drittes Buch Sozialgesetzbuch von der Bundesagentur für Arbeit an Empfänger von Arbeitslosengeld gezahlt werden kann, die sich hauptberuflich selbständig machen und damit ihre Arbeitslosigkeit beenden. Er ist seit dem 28.12.2011 bei Neuanträgen keine Pflichtleistung mehr sondern nur noch eine Ermessensleistung, d.h. es besteht kein Rechtsanspruch mehr.

Ein direkter Übergang aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis in die Selbständigkeit wird nicht gefördert. Es muss mindestens eine Arbeitslosigkeit von einem Tag bestehen.

Es muss zum Zeitpunkt der Aufnahme der Selbständigkeit noch ein Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen vorhanden sein.

Die Existenzgründung soll aus der Arbeitslosigkeit führen und langfristig eine ausreichende Erwerbsgrundlage schaffen.

Das Existenzgründungskonzept muss daher tragfähig sein. Der Existenzgründer muss die fachlichen und materiellen Voraussetzungen für die erfolgreiche Ausübung der selbständigen Tätigkeit durch eine Stellungnahme einer fachkundigen Stellungnahme nachweisen.

Die Dauer der Förderung durch den Gründungszuschuss beträgt maximal 15 Monate.
Die Förderung umfasst 2 Phasen:

In der ersten Phase, die 6 Monate dauert, erhält der Existenzgründer zur Sicherung des Lebensunterhaltes einen Zuschuss in der Höhe seines individuellen zuletzt gewährten Arbeitslosengeldes.

Zusätzlich wird ein Betrag in Höhe von monatlich 300 € für die soziale Absicherung geleistet.

In der 2. Phase, die 9 Monate dauert, wird nur noch ein Betrag von 300 € gezahlt.

Unterstützung durch das Integra Institut bei:

  • der Erarbeitung des Gründungskonzeptes/ Businessplanes
  • bei der Bearbeitung des Arbeitspaketes
  • bei der Antragsstellung einschließlich der Unbedenklichkeitserklärung

25-Jahre Integra Institut Dessau

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Integra - Institut für Organisationsberatung e. V.
Johannisstraße 5
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